Für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
Der Jahresbericht ans Betreuungsgericht – klar und sicher
Sie betreuen einen Angehörigen ehrenamtlich und müssen jährlich berichten? betreuungsklar führt Sie durch alle Punkte und füllt den amtlichen Vordruck für Sie aus.
Ihre Angaben bleiben auf Ihrem Gerät. Wir speichern nichts.
So funktioniert es
Schritt 1
Fragen beantworten
Eine Frage pro Schritt, jede mit Erklärung, was das Gericht wissen möchte. Pflichtpunkte sind gekennzeichnet.
Schritt 2
Amtlichen Vordruck wählen
Sie laden den aktuellen Vordruck BS 25 von justiz.nrw herunter und wählen ihn aus. Wir verlinken direkt dorthin.
Schritt 3
Ausgefüllt herunterladen
Ihr Browser trägt Ihre Antworten in den amtlichen Vordruck ein. Passt ein Text nicht hinein, entsteht das gesonderte Blatt.
Gut zu wissen
- Der Bericht ist mindestens einmal im Jahr fällig (§ 1863 BGB). Den Termin teilt Ihnen das Betreuungsgericht mit.
- Pflicht sind vor allem: Ihre Kontakte und Ihr Eindruck von der betreuten Person, was Sie umgesetzt haben, ob die Betreuung weiter nötig ist – und wie die betreute Person selbst das sieht.
- Besprechen Sie den Bericht mit der betreuten Person, sofern das ihrer Gesundheit nicht schadet und sie den Inhalt verstehen kann.
- Und Ihre eigene Vorsorge? Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung erstellen Sie kostenlos auf willensklar.de.
- Fragen? Anerkannte Betreuungsvereine beraten ehrenamtliche Betreuer kostenlos (§ 15 BtOG).
Zurzeit unterstützt betreuungsklar den Vordruck BS 25 aus Nordrhein-Westfalen. Weitere Bundesländer, die Rechnungslegung und das Vermögensverzeichnis folgen.